Sollte der Schuldner das Objekt nach dem Zuschlag nicht freiwillig räumen, können Sie mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung betreiben lassen. Dem Gerichtsvollzieher gegenüber sind Sie hierfür zahlungspflichtig.
Blasinski Immobilien
Bergstr. 126
45770 Marl
Deutschland
Mo. - Do.: 9:00 - 17:00
Fr.: 9:00 - 13:00
Abends und an Wochenenden sind wir nach persönlicher Vereinbarung ebenfalls für Sie da.
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