In bestehenden Mietverhältnissen treten Sie als Ersteher
ein. Die Rechtslage, ob und wann Sie solche Verträge kündigen können, ist äußerst komplex. Gegebenenfalls sollten Sie hierzu Rat bei einem Anwalt suchen. Eine Räumung aufgrund des
Zuschlagsbeschlusses ist bei Mietern unzulässig. Soweit ( Wohn-) Rechte bestehen bleiben, gelten ebenfalls Besonderheiten.
Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise über den grundsätzlichen Verfahrensablauf gegeben werden können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen kann- wegen der
Unterschiedlichkeit jedes Einzelfalles- keine Gewährleistung übernommen werden. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.
Alle für den Interessenten wichtigen Angaben und die Versteigerungsbedingungen werden im Versteigerungstermin bekannt gegeben und eingehend erörtert.
Blasinski Immobilien
Bergstr. 126
45770 Marl
Deutschland
Mo. - Do.: 9:00 - 17:00
Fr.: 9:00 - 13:00
Abends und an Wochenenden sind wir nach persönlicher Vereinbarung ebenfalls für Sie da.
Das Team - Lernen Sie uns kennen.
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